Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 4.6.2.5.7. RS 2009/01
Ziff. 4.6.2.5.7. RS 2009/01, SV-Luft aus Entgeltzahlungen für sonstige Arbeitszeitregelungen (Gleitzeit)
Sofern neben einer Wertguthabenvereinbarung eine sonstige flexible Arbeitszeitregelung — z. B. als Gleitzeitmodell — besteht und während der Gewährung von Freizeit im Gleitzeitmodell Arbeitsentgelt gezahlt wird, kann durchaus aus diesem Arbeitsentgelt bei gleichzeitiger SV-Luft-Bildung Wertguthaben aufgebaut werden.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637