Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 6.5.1. RS 2009/01
Ziff. 6.5.1. RS 2009/01, Nachträgliche Zahlung von geschuldetem Arbeitsentgelt
(1) Wird nachträglich geschuldetes Arbeitsentgelt für Zeiten gezahlt, die bereits im besonderen Beitragsverfahren bei Störfällen berücksichtigt wurden, sind Beiträge aus dem nachträglich gezahlten Arbeitsentgelt unter Berücksichtigung des bisher erzielten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts zu berechnen und zu zahlen. Bei der Feststellung des bisher beitragspflichtigen Arbeitsentgelts sind die im Rahmen des besonderen Beitragsverfahrens festgestellten Arbeitsentgelte nicht zu berücksichtigen. Die Beitragsberechnung und -zahlung für die Nachzahlung des Arbeitsentgelts sind so vorzunehmen, als wäre kein besonderes Beitragsverfahren abgewickelt worden.
(2) Ergibt die Korrektur der SV-Luft, dass der Betrag der SV-Luft geringer als das Wertguthaben ist, sind die vom Wertguthaben im Störfall berechneten und gezahlten Beiträge zu berichtigen.
Beispiel:
Beginn der Bildung von Wertguthaben | März 2009 |
monatlicher Arbeitsentgeltanspruch | 3 850 EUR |
monatlich werden als Entgeltguthaben verwendet | 550 EUR |
monatliches beitragspflichtiges Arbeitsentgelt | 3 300 EUR |
Störfall (Tod des Arbeitnehmers) | 31. 12. 2009 |
Entgeltguthaben am 31. 12. 2009 | 5 500 EUR |
Nachzahlung von Überstundenvergütung aus Dezember 2009 im März 2010 | 300 EUR |
Lösung: | |
1. Störfall-Beitragsberechnung am 31. 12. 2009 | |
Feststellung der SV-Luft: | |
BBG Krankenversicherung/Pflegeversicherung | 36 750 EUR |
beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 3/2009 bis 12/2009 | 33 000 EUR |
SV-Luft | 3 750 EUR |
BBG Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung | 54 000 EUR |
beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 3/2009 bis 12/2009 | 33 000 EUR |
SV-Luft | 21 000 EUR |
Der ausgezahlte Betrag des Entgeltguthabens (5 500 EUR) ist in der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung höher als die SV-Luft (3 750 EUR). Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind deshalb lediglich aus einem Arbeitsentgelt in Höhe von 3 750 EUR zu berechnen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung übersteigt das ausgezahlte Entgeltguthaben (5 500 EUR) die SV-Luft (21 000 EUR) nicht. Das ausgezahlte Entgeltguthaben ist deshalb in voller Höhe der Beitragsberechnung zugrunde zu legen.
2. Berichtigung der Störfall-Beitragsberechnung wegen der Nachzahlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts für Dezember 2009 | |
BBG Krankenversicherung/Pflegeversicherung | 36 750 EUR |
abzgl. | |
beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 3/2009 bis 12/2009 | 33 000 EUR |
beitragspflichtige Nachzahlung für Dezember 2009 | 300 EUR |
SV-Luft | 3 450 EUR |
BBG Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung | 54 000 EUR |
abzgl. | |
beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 3/2007 bis 12/2007 | 33 000 EUR |
beitragspflichtige Nachzahlung für Dezember 2007 | 300 EUR |
SV-Luft | 20 700 EUR |
Wegen der Nachzahlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts verringert sich die SV-Luft für die Störfall-Beitragsberechnung. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung hatte diese Änderung keine Auswirkung auf die Beitragsberechnung, weil das ausgezahlte Entgeltguthaben (5 500 EUR) auch die berichtigte SV-Luft (20 700 EUR) nicht übersteigt. Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sind weiterhin aus einem Arbeitsentgelt in Höhe von 5 500 EUR zu berechnen.
In der Kranken- und Pflegeversicherung übersteigt das ausgezahlte Entgeltguthaben (5 500 EUR) sowohl die ursprüngliche SV-Luft (3 750 EUR) als auch die berichtigte SV-Luft (3 450 EUR). Die Störfall-Beitragsberechnung ist in der Kranken- und Pflegeversicherung zu berichtigen. Beiträge sind von einem Arbeitsentgelt in Höhe von 3 450 EUR zu berechnen.
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