Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Beitragsbemessungsgrenzen
Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) geben den Wert an, bis zu dem aus den beitragspflichtigen Einnahmen Beiträge zu den einzelnen Sozialversicherungszweigen fällig werden. Einnahmen über den Beitragsbemessungsgrenzen sind beitragsfrei.
BBG der Kranken- und Pflegeversicherung 2024
West | Ost | |
monatlich | 5.175,00 Euro | 5.175,00 Euro |
kalendertäglich | 172,50 Euro | 172,50 Euro |
BBG der Renten- und Arbeitslosenversicherung 2024
monatlich | 7.550,00 Euro | 7.450,00 Euro |
kalendertäglich | 251,67 Euro | 248,33 Euro |
Siehe auch Werte der Sozialversicherung
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637