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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Elterngeld
Elterngeld
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern und soll einen Ausgleich schaffen, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten, die miteinander kombiniert werden können:
- Basiselterngeld,
- ElterngeldPlus,
- Partnerschaftsbonus.
Basiselterngeld
Geburten bis 31.03.2024
Das Basiselterngeld kann vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Dabei erhält ein Elternteil Elterngeld für höchstens zwölf Monate. Nimmt sich auch der andere Elternteil Zeit für die Betreuung und Erziehung und verzichtet mindestens zwei Monate auf die volle Erwerbstätigkeit, können beide Elternteile zusammen insgesamt 14 Monate Elterngeld beziehen. Für seit dem 01.09.2021 frühgeborene Kinder erhöht sich der Elterngeldanspruch um bis zu vier Monate.
Geburten ab dem 01.04.2024
Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 hat die Bundesregierung u. a. Änderungen beim Elterngeld beschlossen. So ist ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld für Geburten ab dem 01.04.2024 grundsätzlich nur für maximal einen Monat und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes möglich.
Ausnahmen:
- Eltern von besonders früh geborenen Kindern, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden,
- Eltern von Zwillingen, Drillingen und weiteren Mehrlingen sowie
- Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten,
können Basiselterngeld für mehr als einen Monat gleichzeitig bekommen.
Sobald einer der Elternteile ElterngeldPlus bezieht, kann der andere Elternteil auch länger als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bekommen.
Basiselterngeld kann weiter grundsätzlich bis zum 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden, wenn beide Elterngeld beantragen und einer der Elternteile weniger Einkommen hat als davor. Ab dem 13. Lebensmonat kann ein Elternteil allerdings nur dann Basiselterngeld bekommen, wenn der andere Elternteil im selben Zeitraum entweder kein Elterngeld oder ElterngeldPlus bezieht.
ElterngeldPlus
ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange erhalten wie Basiselterngeld: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Arbeiten Eltern nach der Geburt in Teilzeit, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.
Partnerschaftsbonus
Eltern, die sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement entscheiden, erhalten einen Partnerschaftsbonus. Sie bekommen zwei bis vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn sie in dieser Zeit gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten (Geburten seit dem 01.09.2021). Dies gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.
Höhe des Elterngeldes
Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300,00 Euro und 1.800,00 Euro im Monat und das ElterngeldPlus zwischen 150,00 Euro und 900,00 Euro im Monat. Höhere Beträge kann es geben, wenn bereits Kinder vorhanden sind oder Eltern Zwillinge, Drillinge oder weitere Mehrlinge bekommen.
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Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637