Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Sterbegeld bei Arbeits- und Wegeunfällen
Sterbegeld bei Arbeits- und Wegeunfällen
Beim Tode eines Arbeitnehmers aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls sowie einer anerkannten Berufskrankheit zahlt die gesetzliche Unfallversicherung Sterbegeld (§ 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VII). Das Sterbegeld beträgt 1/7 der zum Todeszeitpunkt geltenden jährlichen Bezugsgröße (2024: 1/7 = 6.060,00 Euro West; 5.940,00 Euro Ost).
Ist der Tod an einem anderen Ort (also nicht am Ort der ständigen Familienwohnung) eingetreten, können grundsätzlich auch die Überführungskosten zum Bestattungsort erstattet werden.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637