Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Verpflegungsmehraufwendungen
Verpflegungsmehraufwendungen
Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer Auswärtstätigkeit im Inland sind insoweit steuerfrei, wie bestimmte Pauschbeträge nicht überschritten werden:
Dauer der Abwesenheit | Pauschbetrag |
Weniger als 24 Stunden, aber mindestens 8 Stunden | 14,00 Euro |
24 Stunden | 28,00 Euro |
An- und Abreisetage einer Auswärtstätigkeit, die sich über mehrere Tage erstreckt | Jeweils 14,00 Euro |
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637