Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Ziff. 7.2.12. RS 2007/08
Ziff. 7.2.12. RS 2007/08, Beispiele für Zuzahlungsregelungen
Stichwort | Leistungsart/Auslieferung | Zuzahlung | Nr. 1 |
Anpassungen | Anpassung im Rahmen einer Neuversorgung | Zuzahlung vom Gesamtbetrag für das Hilfsmittel inkl. Anpassung | 1 |
Nachträgliche Anpassung z. B. einer Sitzschale oder eines Schaftes aufgrund einer Veränderung der Körpermaße | Keine Zuzahlung | 7 | |
Akkus | Austausch von Akkus | Keine Zuzahlung | 7 |
Augenprothese | Erstversorgung mit Interimsprothese | 10 % vom Abgabepreis, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten des Produktes | 1 |
Spätere Endversorgung mit Definitivprodukt | 10 % vom Abgabepreis, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten des Produktes | 1 | |
Blindenlangstock inkl. Mobilitätstraining | Versorgung mit einem Blindenlangstock und Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels durch Mobilitätstraining | 10 % von den Gesamtkosten für den Blindenlangstock inkl. der Kosten für das Mobilitätstraining, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Versorgung | 1 |
Bandage | Versorgung mit einer Bandage | 10 % vom Abgabepreis, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten des Produktes [Erfolgt zeitgleich die Versorgung mit einer Bandage auf der anderen Körperseite, entsteht pro Bandage eine Zuzahlung] | 1 |
Batterien | Nachlieferung von Batterien | 10 % vom Abgabepreis der Verbrauchsmaterialien, max. 10 EUR pro Kalendermonat | 8 |
Beatmungsgerät und Zubehör | Gleichzeitige Auslieferung eines Inhaliergerätes mit Zubehör (Schläuche, Nasenbrille usw.) | 10 % von den Gesamtkosten (Inhaliergerät und Zubehör), min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Versorgung | 1 |
Blindenführhund | Versorgung mit einem Blindenführhund | 10 % von den Gesamtkosten, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Versorgung | 1 |
Pauschaler Aufwendungsersatz (Futterkosten) oder Tierarztkosten für Blindenführhunde | Keine Zuzahlung | 7 | |
Brillengläser | Versorgung mit einer Brille | 10 % von den Gesamtkosten beider Gläser, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Versorgungseinheit | 5 |
Brustprothese | Gleichzeitige Versorgung mit einer Brustprothese und einem Prothesen-BH/Fixierung | 10 % vom Gesamtabgabepreis (Prothese und Prothesen-BH/Fixierung), min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Versorgung | 1 |
Lieferung eines Brustprothesen-Badeanzuges (Zuschuss) | 10 % vom Zuschuss, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Zuschusshöhe | ||
Cochlear-Implantat | Es handelt sich nicht um ein Hilfsmittel gemäß § 33 SGB V | ||
nCPAP-Gerät | Gleichzeitige Auslieferung eines nCPAP-Gerätes mit integrierter Anfeuchtung und Maske sowie Zubehörteilen (z. B. Stirnpolster, Ausatemventil, Haltebändern) | 10 % vom Abgabepreis der Produkteinheit/des Gesamtproduktes (nCPAP-Gerät mit integrierter Anfeuchtung und Maske), min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Produkteinheit | 1 |
Gleichzeitige Auslieferung eines nCPAP-Gerätes und eines Warmluftanfeuchters für ein nCPAP-Gerät | 10 % vom Abgabepreis der Produkteinheit (nCPAP-Gerät und Warmluftanfeuchter), min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Produkteinheit | 1 | |
Nachträgliche Zurüstung/ Lieferung eines Warmluftanfeuchters | 10 % vom Abgabepreis, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten des Gerätes | 3 | |
Spätere Lieferung/Austausch von Zubehör für ein nCPAP-Gerät im Rahmen einer Wartungspauschale | Keine Zuzahlung | 7 | |
Definitivversorgung | Definitivversorgung mit einer Prothese | 10 % vom Abgabepreis, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten des Produktes | 1 |
Eigenanteil | z. B. bei orthopädischen Schuhen, Personenstandwaagen, Blitz- und Vibrationswecker, Reha-Karren/Buggys | Ein vom Versicherten zu tragender Eigenanteil (z. B. Gebrauchsgegenstandsanteil) ist vor der Berechnung der Zuzahlung von dem Abgabepreis des Hilfsmittels abzuziehen. | |
Einlagen | Beidseitige Versorgung mit Einlagen | 10 % von den Gesamtkosten beider Einlagen, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Versorgungseinheit | 5 |
Ernährungspumpe | Versorgung mit einer Ernährungspumpe | 10 % vom Abgabepreis der Ernährungspumpe, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten des Produktes | 1 |
Nachlieferung von Verbrauchsartikeln zur enteralen Ernährung | 10 % vom Abgabepreis der Verbrauchsmaterialien, max. 10 EUR pro Kalendermonat | 8 | |
Die Zuzahlung für die enterale Ernährung unterliegt der Zuzahlungsregelung für Arzneimittel | |||
Ersatzfußbettung für orthopädische Schuhe | Ersatzfußbettung für defekte Bettung | Keine Zuzahlung | 7 |
Fußhebeschiene | Versorgung mit einer Fußhebeschiene in Kombination mit einem orthopädischen Maßschuh | 10 % vom Gesamtabgabepreis des orthopädischen Schuhs inkl. Fußhebeschiene, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Produkteinheit | 1 |
Fußhebeschiene an konfektionierten Schuhen | 10 % vom Abgabepreis der Fußhebeschiene, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten des Produktes | 1 | |
Hörgerät | Zeitgleiche Versorgung mit einem Hörgerät und einer Otoplastik | 10 % vom Gesamtabgabepreis für das Hörgerät und die Otoplastik, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Produkteinheit [Bei beidohriger Versorgung entsteht für die Versorgungseinheit jeder Seite (jedes Ohr) eine Zuzahlung] | 1 |
Reparaturpauschale für Hörgeräte oder Reparaturkosten nach Aufwand | Keine Zuzahlung | 7 | |
Abbruch einer Hörgeräteversorgung, auch Abbruchpauschale | Keine Zuzahlung | 7 | |
Inkontinenzhilfen | Lieferung von Windelhosen (Verbrauchsartikel) | 10 % vom Abgabepreis, maximal 10 EUR pro Kalendermonat | 8 |
Lieferung (auch zeitversetzt) von Vorlagen (zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel) und Netzhosen (mehrfach verwendbar) | 10 % vom Abgabepreis der Vorlagen und Netzhosen gesamt, maximal 10 EUR pro Kalendermonat | 11 | |
Versorgungspauschale für ableitende oder aufsaugende Inkontinenzartikel | 10 % der Pauschale, maximal 10 EUR pro Kalendermonat | 9 | |
Interimsversorgung | Interimsversorgung mit einer Prothese | 10 % vom Abgabepreis, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten des Produktes | 1 |
Kompressionsstrumpfartikel | Versorgung mit einem Kompressionsschenkelstrumpf mit Haftrand | 10 % vom Gesamtabgabepreis (Kompressionsstrumpf inkl. Haftrand), min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Produkteinheit | 1 |
Versorgung mit einem Kompressionsschenkelstrumpf mit Hautkleber | 10 % vom Gesamtabgabepreis (Kompressionsstrumpf inkl. Hautkleber), min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Produkteinheit | 1 | |
Nachlieferung des Hautklebers | 10 % vom Abgabepreis der Verbrauchsmaterialien, max. 10 EUR pro Kalendermonat | 8 | |
Kompressionstrumpfhose für die Schwangerschaft | Keine Zuzahlung | 10 | |
Gleichzeitige Ausstattung mit 2 Kompressionswadenstrümpfen (aus hygienischen Gründen) für das rechte Bein | 10 % vom Abgabepreis für jeden Strumpf, min. 5 EUR, max. 10 EUR je Strumpf, nicht mehr als die Kosten pro Strumpf | 1 | |
Beidseitige Versorgung mit Kompressionswadenstrümpfen | 10 % von den Gesamtkosten beider Strümpfe, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Versorgungseinheit | 5 | |
Kontaktlinsen | Beidseitige Versorgung mit Kontaktlinsen | 10 % von den Gesamtkosten beider Kontaktlinsen, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Versorgungseinheit | 5 |
Krankenfahrzeug (Rollstuhl) | Gleichzeitige Auslieferung eines Rollstuhls mit Rollstuhl-Aufsteckantrieb | 10 % vom Gesamtabgabepreis des Rollstuhls mit Aufsteckantrieb, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Produkteinheit | 1 |
Nachträgliche Zurüstung/ Lieferung eines Rollstuhl-Aufsteckantriebs | 10 % vom Abgabepreis, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten des Produktes | 3 | |
Liner (Protheseninnenschaft) | Austausch eines Liners | Keine Zuzahlung | 7 |
Lupenbrille | Versorgung mit einem Systemträger mit Gläsern und Lupenaufsatz | 10 % vom Gesamtabgabepreis des Systemträgers, der Gläser und des Lupenaufsatzes, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Produkteinheit | 1 |
Milchpumpen | Versorgung bei Stillproblemen der Mütter und bei Ernährungsproblemen des Kindes (z. B. Saugschwäche, Hasenscharte), Ausstattung erfolgt zur Versorgung des Kindes | Keine Zuzahlung | 12 |
Orthopädische Schuhe | Versorgung mit orthopädischen Schuhen (1 Paar) mit diabetes adaptierter Zurichtung | 10 % vom Gesamtabgabepreis des Paares inkl. diabetes adaptierter Zurichtung, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Produkteinheit | 1 und 5 |
Orthopädische Schuhzurichtungen | Durchführung verschiedener orthopädischer Schuhzurichtungen an konfektionierten Schuhen (1 Paar) | 10 % vom Gesamtpreis aller Schuhzurichtungen pro Paar, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Gesamtversorgung | 1 und 5 |
Paarweise Versorgung | Gleichzeitige paarweise bzw. beidseitige Versorgung z. B. mit
|
10 % vom Gesamtabgabepreis pro Paar, min. 5 EUR, max. 10 EUR pro Paar bzw. Kosten des Paares | 5 |
Reparatur | Durchführung einer Reparatur und Austausch von Ersatzteilen | Keine Zuzahlung | 7 |
Sauerstoff | Füllungen von Sauerstoffflaschen | 10 % vom Abgabepreis der Füllung, maximal 10 EUR pro Kalendermonat | 8 |
Stoma | Versorgung mit Stomaartikeln und Kompressen | 10 % vom Gesamtabgabepreis der Stomaartikel und Kompressen, maximal 10 EUR pro Kalendermonat | 8 |
Stumpfstrumpf | Gleichzeitige Versorgung mit einer Beinprothese und einem Stumpfstrumpf | 10 % vom Gesamtabgabepreis der Beinprothese und des Stumpfstrumpfes, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Gesamtversorgung | 1 |
Nachlieferung eines Stumpfstrumpfes | 10 % vom Abgabepreis des Stumpfstrumpfes, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten des Produktes | 3 | |
Technische Kontrollen | Durchführung von technischen Kontrollen | Keine Zuzahlung | 7 |
Teststreifen | Lieferung von Harn- und Blut- Zuckerteststreifen | Zuzahlungsbefreiung nach § 31 Absatz 3 SGB V | |
Unterarmgehstützen | Gleichzeitig beidseitige Versorgung mit Unterarmgehstützen | 10 % von den Gesamtkosten beider Unterarmgehstützen, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten der Versorgungseinheit | 5 |
Verbrauchsartikel verschiedener Produktgruppen | Gleichzeitige Versorgung mit Verbrauchsmaterialien zur enteralen Therapie (Produktgruppe 03) sowie Bettschutzeinlagen und Einmalhandschuhen (Produktgruppe 19) | 10 % vom Gesamtabgabepreis der Verbrauchsmaterialien insgesamt zur enteralen Therapie sowie der Bettschutzeinlagen und Einmalhandschuhe, maximal 10 EUR für den gesamten Monatsbedarf | 8 |
Verschiedene nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel | Gleichzeitige Auslieferung eines Beatmungsgerätes und eines Absauggerätes | 10 % vom Abgabepreis des Beatmungsgerätes, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten des Beatmungsgerätes | 1 |
10 % vom Abgabepreis des Absauggerätes, min. 5 EUR, max. 10 EUR bzw. Kosten des Absauggerätes | |||
(Es handelt sich um 2 eigenständige Hilfsmittel.) | 1 | ||
Verbandmittel | Verbandmittel sind keine Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V | Ausnahmeregelung für Stomaversorgung | |
Wartung | Durchführung einer Wartung und Austausch von Ersatzteilen | Keine Zuzahlung | 7 |
1 Nr. = Regelungsnummer: siehe 7.2.11 Übersicht der Zuzahlungsregelungen.
Aktionen
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
0800 0265637
Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.