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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 9.2. RS 2017/10
Ziff. 9.2. RS 2017/10, Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts
Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts (§ 24i Absatz 2 Satz 1 bis 4 SGB V/§ 14 Absatz 1 KVLG 1989) besteht für Mitglieder, die
- - bei Beginn der Schutzfrist nach § 3 Absatz 1 MuSchG
- - in einem Arbeitsverhältnis stehen oder
- - in Heimarbeit beschäftigt sind oder
- - deren Arbeitsverhältnis während der Schutzfrist beginnt oder
- - deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach § 3 Absatz 2 MuSchG nach Maßgabe von § 17 Absatz 2 MuSchG vom Arbeitgeber/Auftraggeber zulässig aufgelöst worden ist.
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