Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Anlage IDNrG
Anlage IDNrG, Register nach § 1 dieses Gesetzes
Register im Sinne des § 1 dieses Gesetzes sind:
- 1. Melderegister
- 2. elektronisch geführte Personenstandsregister
- 3. Ausländerzentralregister
- 4. Stammsatzdatei der Datenstelle der Rentenversicherung gemäß § 150 SGB VI
- 5. Versichertenkonten der Rentenversicherungsträger gemäß § 149 SGB VI
- 6. Rentenzahlbestandsregister des Renten-Services der Deutschen Post AG
- 7. die Stammsatzdatei der landwirtschaftlichen Sozialversicherung nach § 62 ALG
- 8. bei den berufsständischen Versorgungswerken systematisch geführte personenbezogene Datenbestände zu Leistungsberechtigten
- 9. bei der Künstlersozialkasse systematisch geführte personenbezogene Datenbestände zu den nach näherer Bestimmung des KSVG versicherten Künstlern und Publizisten
- 10. bei der Bundesagentur für Arbeit systematisch geführte personenbezogene Datenbestände nach dem SGB III
- 11. bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende systematisch geführte personenbezogene Datenbestände nach dem SGB II
- 12. Dateisystem der Beschäftigungsbetriebe nach § 18i SGB IV
- 13. eID-Karte-Register
- 14. Zentrales Unternehmerverzeichnis der gesetzlichen Unfallversicherung
- 15. Zentrales Fahrzeugregister
- 16. Zentrales Fahrerlaubnisregister
- 17. Fahreignungsregister
- 18. Lehrlingsrolle gemäß § 28 HwO
- 19. Handwerksrolle gemäß § 6 HwO
- 20. Verzeichnis der Inhaber von Betrieben eines zulassungsfreien oder eines handwerksähnlichen Gewerbes gemäß § 19 HwO
- 21. Personalausweisregister
- 22. Passregister
- 23. Ausländerdateien nach § 62 AufenthV
- 24. Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach § 34 BBiG
- 25. bei den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, Schulbehörden, Bildungseinrichtungen nach § 2 HStatG systematisch geführte personenbezogene Datenbestände zu Bildungsteilnehmenden
- 26. Versichertenverzeichnis der Krankenkassen
- 27. Bundeszentralregister
- 28. Nationales Waffenregister
- 29. bei den Elterngeldstellen nach § 12 BEEG systematisch geführte personenbezogene Datenbestände zu Leistungsempfängern
- 30. Verzeichnis der gemäß § 14 GewO angezeigten Gewerbebetriebe
- 31. Gewerbezentralregister
- 32. Versichertenverzeichnis der Pflegekassen
- 33. Register für Grundsicherung im Alter
- 34. Register für ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- 35. bei den Wohngeldbehörden nach § 24 WoGG systematisch geführte personenbezogene Datenbestände zu Leistungsempfängern
- 36. bei den Ämtern für Ausbildungsförderung und dem Bundesverwaltungsamt nach den §§ 39 und 40 BAföG systematisch geführte personenbezogene Datenbestände zu Leistungsempfängern
- 37. Register der Versorgungsämter
- 38. bei den für die Durchführung des AsylbLG zuständigen Behörden nach den §§ 10 und 10a AsylbLG systematisch geführte personenbezogene Datenbestände zu Leistungsempfängern
- 39. Vermittlerregister nach § 11a GewO
- 40. Berufsregister der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- 41. Beitragskontendatenbank
- 42. bei den öffentlichen Arbeitgebern in Bund, Ländern und Kommunen nach § 2 Absatz 1 FPStatG systematisch geführte personenbezogene Datenbestände über die Beschäftigten
- 43. sämtliche von den Architekten- und Ingenieurkammern der Länder auf gesetzlicher Grundlage zu führenden Listen, Verzeichnisse oder Register
- 44. bei den Industrie- und Handelskammern geführten Verzeichnisse ihrer Mitglieder nach § 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
- 45. Krisenvorsorgeliste nach § 6 Absatz 3 des Konsulargesetzes
- 46. Zentrale Luftfahrerdatei
- 47. Register für Betreiber von unbemannten und zulassungspflichtigen Fluggeräten
- 48. Luftfahrzeugrolle nach § 64 Absatz 1 Nummer 1 LuftVG
- 49. Zulassungsregister nach § 14 UAG
- 50. Verzeichnis über die Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung nach Abschnitt 8.2.2 der Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung (sog. ADR-Infodatenbank) gemäß § 14 Absatz 3 GGVSEB
Anlage geändert durch G vom 8. 5. 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 152) (16. 5. 2024).
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