Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
§ 4b UStG
§ 4b UStG, Steuerbefreiung beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen
Steuerfrei ist der innergemeinschaftliche Erwerb
- 1. der in § 4 Nummer 8 Buchstabe e und Nummer 17 Buchstabe a sowie der in § 8 Absatz 1 Nummer 1 und 2 bezeichneten Gegenstände;
- 2. der in § 4 Nummer 4 bis 4b und Nummer 8 Buchstabe b und i sowie der in § 8 Absatz 2 Nummer 1 und 2 bezeichneten Gegenstände unter den in diesen Vorschriften bezeichneten Voraussetzungen;
- 3. der Gegenstände, deren Einfuhr (§ 1 Absatz 1 Nummer 4) nach den für die Einfuhrumsatzsteuer geltenden Vorschriften steuerfrei wäre;
- 4. der Gegenstände, die zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden, für die der Ausschluss vom Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 3 nicht eintritt.
Aktionen
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
0800 0265637
Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.