Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Anlage I Ziff. 31 § 1 MVV-RL
Anlage I Ziff. 31 § 1 MVV-RL, Beschreibung der Methode
1 Motorenbetriebene Bewegungsschienen dienen der passiven Bewegung von Knie- und Schultergelenken. 2 Sie kommen im Rahmen einer konservativen Behandlung oder nach operativen Eingriffen zum Einsatz. 3 Dadurch soll die Gelenkbeweglichkeit frühestmöglich verbessert bzw. wiederhergestellt, Gelenkversteifungen verhindert und die Heilung unterstützt werden. 4 Die Bewegungsschiene wird so positioniert, dass die mechanische Gelenkachse der Bewegungsschiene mit der anatomischen Gelenkachse der Patientin bzw. des Patienten übereinstimmt. 5 Der Bewegungsumfang und die Behandlungszeit werden individuell entsprechend den Vorgaben der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes eingestellt. 6 Durch den Einsatz dieser Schienen kann eine Bewegung des betroffenen Gelenks bereits zu einem sehr frühen Behandlungszeitpunkt ermöglicht werden, ohne dass muskuläre Strukturen von den Patientinnen und Patienten aktiv angespannt werden.
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