Umsetzungshinweise für die auftragsweise Leistungserbringung im Rahmen der Krankenbehandlung durch die Krankenkassen und zur Pauschalabgeltung und Datenerhebung nach dem SGB XIV ab 1. 1. 2024 [RS 2024/05]
Umsetzungshinweise für die auftragsweise Leistungserbringung im Rahmen der Krankenbehandlung durch die Krankenkassen und zur Pauschalabgeltung und Datenerhebung nach dem SGB XIV ab 1. 1. 2024 [RS 2024/05]
Neben der Pauschale nach § 60 Absatz 2 GB XIV zahlen die Länder und das BAPersBw an den GKV-Spitzenverband Bund in 2024 kalenderhalbjährlich die Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5 % des festgestellten Pauschalbetrages gemäß bzw. in analoger Anwendung von § 60 Absatz 10 SGB XIV.
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