Umsetzungshinweise für die auftragsweise Leistungserbringung im Rahmen der Krankenbehandlung durch die Krankenkassen und zur Pauschalabgeltung und Datenerhebung nach dem SGB XIV ab 1. 1. 2024 [RS 2024/05]
Umsetzungshinweise für die auftragsweise Leistungserbringung im Rahmen der Krankenbehandlung durch die Krankenkassen und zur Pauschalabgeltung und Datenerhebung nach dem SGB XIV ab 1. 1. 2024 [RS 2024/05]
Im § 60a SGB XIV wird die Übermittlung von Daten zwischen den Krankenkassen und den zuständigen Verwaltungsbehörden geregelt, um eine beiderseitige Datentransparenz und Aktualisierung der Datenbestände herzustellen. Insbesondere soll damit eine valide Datengrundlage für die Höhe der Pauschalabgeltung nach § 60 Absatz 5 SGB XIV ab dem Jahr 2030 geschaffen werden. Hinsichtlich der Meldeverpflichtungen ist das Datenerhebungsverfahren zeitlich und inhaltlich gestuft. Im Weiteren haben die Krankenkassen auch Daten an den GKV-Spitzenverband zu übermitteln. Die Einzelheiten zu den Datenerhebungsverfahren sind den folgenden Abschnitten zu entnehmen.
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