Category Image
Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 25 SGB V Ziff. 2. RS 1988/01, Früherkennung von Krankheiten

(1) Versicherten, die das [18]. Lebensjahr vollendet haben, wird ein Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung eingeräumt, die die Früherkennung und damit auch frühzeitige Behandlung insbesondere [von bevölkerungsmedizinisch bedeutsamen Krankheiten] ermöglichen soll. . .

(2) . . . Unter den Voraussetzungen des Absatzes 3 kann der [Gemeinsame Bundesausschuss] die Gesundheitsuntersuchung auf die Früherkennung weiterer Krankheiten ausweiten (Absatz 4). . .


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.