Category Image
Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 37 SGB V Ziff. 3.1. RS 1988/01, Grundpflege

Gegenstand der Grundpflege sind vor allem pflegerische Maßnahmen. Hierzu gehören insbesondere Betten und Lagern, Korperpflege, Hilfen im hygienischen Bereich, Körpertemperatur messen, Tag- und Nachtwachen.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.