Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 1.1.5.2. RS 2016/04
Ziff. 1.1.5.2. RS 2016/04, GKV-Monatsmeldung für Meldezeiträume bis zum 31. 12. 2014
Durch den Wegfall der Regelungen zur Abgabe der GKV-Monatsmeldung für Zeiten bis zum 31. 12. 2014 müssen ab dem 1. 1. 2015 keine GKV-Monatsmeldungen oder Stornierungen mehr erstellt werden, die Zeiträume bis zum 31. 12. 2014 betreffen.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637