Category Image
Rundschreiben

2016 - Rundschreiben Nr. 4

Gemeinsames Rundschreiben Meldeverfahren zur Sozialversicherung [RS 2016/04]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2016 - Rundschreiben Nr. 4



Ziff. 3.1.1.2. RS 2016/04, Geburtsdatum des Beschäftigten

(1) Die weiteren 6 Stellen enthalten das Geburtsdatum des Beschäftigten in der üblichen unverschlüsselten Schreibweise mit je 2 Stellen für Tag, Monat und Jahr. Das Geburtsdatum muss grundsätzlich logisch richtig sein. Bei der Vergabe von Versicherungsnummern an Personen ohne bestimmbares Geburtsdatum und bei ausgeschöpfter Seriennummer wird wie folgt verfahren:

"Geburtstag und -monat = 00"

(2) Ist im Pass weder ein Geburtstag noch ein Geburtsmonat angegeben, so erscheint als Geburtsdatum in der neu vergebenen Versicherungsnummer der Tag der Vergabe der Versicherungsnummer

XX 00 XX.

(3) Reichen die Seriennummern dieses Geburtsdatums nicht aus, so wird der Geburtstag um die Konstante 32 — ggf. 2-mal — erhöht, sodass bei diesem Personenkreis die Geburtsdaten

01 00 XX bis 95 00 XX

in der Versicherungsnummer erscheinen können. Bei vor 2005 vergebenen Versicherungsnummern ist auch die Tagesangabe 00 möglich.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.