Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.1.1.5. RS 2016/04
Ziff. 3.1.1.5. RS 2016/04, Prüfziffer
Die letzte Stelle ist die Prüfziffer, die die Versicherungsnummer gegen Schreib- und Drehfehler weitestgehend absichert. Die Prüfziffer wird nach dem in der Anlage 9 (Feld VSNR im DSME bzw. Datensatz Meldungen von Entgeltersatzleistungen und Anrechnungszeiten der Leistungsträger an die Rentenversicherung [DSAE]) beschriebenen Verfahren berechnet.
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