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Rundschreiben

2016 - Rundschreiben Nr. 4

Gemeinsames Rundschreiben Meldeverfahren zur Sozialversicherung [RS 2016/04]
Sozialversicherungsrecht
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2016 - Rundschreiben Nr. 4



Ziff. 3.1.1.5. RS 2016/04, Prüfziffer

Die letzte Stelle ist die Prüfziffer, die die Versicherungsnummer gegen Schreib- und Drehfehler weitestgehend absichert. Die Prüfziffer wird nach dem in der Anlage 9 (Feld VSNR im DSME bzw. Datensatz Meldungen von Entgeltersatzleistungen und Anrechnungszeiten der Leistungsträger an die Rentenversicherung [DSAE]) beschriebenen Verfahren berechnet.


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