Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.6. RS 2016/04
Ziff. 3.6. RS 2016/04, Fehlerbehandlung
(1) Fehlerhafte DSME werden nach Aktualisierung der Felder
- - Betriebsnummer des Absenders (BBNRAB),
- - Betriebsnummer des Empfängers (BBNREP),
- - Zeitstempel (ED),
- - Fehlerkennzeichen (FEKZ),
- - Fehleranzahl (FEAN) sowie
(2) Die Fehlermeldung besteht aus einer 7-stelligen Fehlernummer mit angehängtem Fehlertext.
(3) Die Einzugsstellen übermitteln die richtigen Datensätze anstelle der als fehlerhaft abgewiesenen Datensätze.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637