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Rundschreiben

2016 - Rundschreiben Nr. 4

Gemeinsames Rundschreiben Meldeverfahren zur Sozialversicherung [RS 2016/04]
Sozialversicherungsrecht
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2016 - Rundschreiben Nr. 4



Ziff. 3.7. RS 2016/04, Aufklärung von Unstimmigkeiten im Konto des Versicherten

Werden bei der Aufnahme von Daten in das Konto des Versicherten Unstimmigkeiten festgestellt (z. B. unzulässige Zeitüberschneidungen), hat der zuständige Rentenversicherungsträger — ggf. in Zusammenarbeit mit der zuständigen Einzugsstelle — die Sachaufklärung vorzunehmen.


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