Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Ziff. 2.1.1.1. RS 2022/06
Ziff. 2.1.1.1. RS 2022/06, Anspruchsberechtigter Personenkreis
Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören:
- - Arbeitnehmende (Arbeiter, Angestellte und Auszubildende),
- - Leistungsbeziehende nach dem SGB III,
- - Personen, die Arbeitslosengeld nach dem SGB III im Ausland beziehen (Arbeitssuche im Ausland),
- - Künstler und Publizisten nach dem KSVG,
- - Teilnehmende an berufsfördernden Maßnahmen zur Rehabilitation sowie Berufsfindung oder Arbeitserprobung (Teilhabe am Arbeitsleben), wenn sie Anspruch auf Übergangsgeld haben,
- - Behinderte in anerkannten Werkstätten und Behinderte, die in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen Leistungen erbringen, die 1/5 der Leistung eines voll Erwerbsfähigen entspricht,
- - freiwillig Wehrdienstleistende,
- - Bundesfreiwilligendienstleistende,
- - Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr leisten,
- - Seeleute nach § 13 Absatz 1 Satz 2 SGB IV,
- - Rentner und Rentenantragssteller, sofern diese eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben oder Arbeitseinkommen aus einer nicht hauptberuflich selbständigen Tätigkeit beziehen.
Aktionen
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
0800 0265637
Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.