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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 2.1.1.1.2.1.2.2. RS 2022/06, Beginn der Arbeitsunfähigkeit zeitgleich mit oder während der Leistung zur medizinischen Rehabilitation

(1) Beginnt die Arbeitsunfähigkeit zeitgleich mit oder während der Leistung zur medizinischen Rehabilitation und dauert sie über deren Ende hinaus an, wird die SGB III-Leistung mit dem Tag vor Beginn der Reha-Leistung eingestellt. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld in Form der Leistungsfortzahlung besteht nach dem Ende der Reha-Leistung nicht.

(2) Die Agentur für Arbeit ist nur dann zur erneuten Leistung verpflichtet, wenn die oder der Versicherte zwischen dem Ende der Reha-Leistung und einer nachfolgenden Arbeitsunfähigkeit arbeitsfähig war und sich erneut bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat.


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