Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 2.1.1.1.2.6.3. RS 2022/06
Ziff. 2.1.1.1.2.6.3. RS 2022/06, Höhe und Berechnung des Saison-Kurzarbeitergeldes
Bei dem Saison-Kurzarbeitergeld handelt es sich um eine Sonderform des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes (§ 95 SGB III); die Vorschriften über das Kurzarbeitergeld finden Anwendung (§ 101 Absatz 7 SGB III). Hinsichtlich Bemessung und Höhe wird auf die Ausführungen unter 2.1.1.1.2.5.1 verwiesen.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637