Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 3.1.1.1. RS 2022/06
Ziff. 3.1.1.1. RS 2022/06, Berechnung des Regelentgelts aus laufendem Arbeitsentgelt
(1) Das Regelentgelt wird im ersten Schritt ausschließlich aus dem laufenden Arbeitsentgelt ohne Berücksichtigung von Einmalzahlungen ermittelt. Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:
Formel 2: Berechnung laufendes Regelentgelt
Regelentgelt laufend = mtl. Brutto-Arbeitsentgelt ohne Einmalzahlungen x regelm. wöchentliche Arbeitszeit (tatsächliche Arbeitsstunden + bezahlte Fehlstunden) x 7 |
(2) Das Ergebnis ist auf 3 Dezimalstellen nach dem Komma auszurechnen, wobei auf die 2. Stelle kaufmännisch auf- bzw. abzurunden ist.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637