Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.1.1.1.4.2. RS 2022/06
Ziff. 3.1.1.1.4.2. RS 2022/06, Durchschnittliche Arbeitszeit
(1) Ist keine bestimmte Arbeitszeit vereinbart, ist die Zahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden aus der tatsächlichen Gestaltung der Verhältnisse zu ermitteln. Hierfür wird aus den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der letzten 3 Monate bzw. der letzten 13 Wochen (Ausgangszeitraum), die vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnet wurden, der wöchentliche Durchschnitt festgestellt. Die sich daraus ergebende Zahl ist die sich aus dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergebende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit.
Beispiel 64: Berechnung regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
Ausgangszeitraum | |
April | 108 Stunden |
Mai | 127 Stunden |
Juni | 103 Stunden |
insgesamt | 338 Stunden : 13 Wochen = 26 Stunden |
Ergebnis:
Aus der tatsächlichen Gestaltung des Arbeitsverhältnisses ergibt sich eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 26 Stunden.
(2) Liegen in dem Ausgangszeitraum von 3 Monaten (13 Wochen = 91 Tage) unbezahlte Fehltage (z. B. Krankengeldbezugszeiten), sind diese mindernd zu berücksichtigen, wenn sie für ganze Tage vorliegen. Teiltage bleiben bei der Minderung unberücksichtigt. Die Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit ist wie folgt vorzunehmen:
Beispiel 65: Berechnung regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit mit Fehlzeiten
Ausgangszeitraum | |
September | 150 Stunden |
Oktober | 75 Stunden |
November | 75 Stunden |
insgesamt | 300 Stunden (in diesem Zeitraum liegen 31 Kalendertage als Fehltage) |
(300 Stunden x 7 Kalendertage) : (91 Tage - 31 Fehltage) = 35 Arbeitsstunden
Ergebnis:
Im Ausgangszeitraum sind durchschnittlich 35 Arbeitsstunden je Woche geleistet worden.
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