Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 3.1.2.1. RS 2022/06
Ziff. 3.1.2.1. RS 2022/06, Berechnung des Regelentgelts aus dem laufenden Arbeitsentgelt
(1) Das Regelentgelt wird im ersten Schritt ausschließlich aus dem laufenden Arbeitsentgelt ohne Berücksichtigung von Einmalzahlungen ermittelt. Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:
Formel 5: Berechnung laufendes Regelentgelt
Regelentgelt laufend = |
monatliches Bruttoarbeitsentgelt (ohne Einmalzahlungen) : 30 |
(2) Das Ergebnis ist auf 3 Dezimalstellen nach dem Komma auszurechnen, wobei auf die 2. Stelle kaufmännisch auf- bzw. abzurunden ist.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637