Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.2.6. RS 2022/06
Ziff. 3.2.6. RS 2022/06, Leistungsbeziehende nach dem SGB III
Die Berechnung des Krankengeldes bei Leistungsbeziehenden nach dem SGB III orientiert sich an der Höhe der zu erbringenden SGB III-Leistung. Es wird auf die Aussagen unter Abschnitt 4.5 verwiesen.
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