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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 11.2.1. RS 2022/06, Anspruchsvoraussetzungen

Der Anspruch auf das Krankengeld der Sozialen Entschädigung besteht gemäß § 47 Absatz 1 SGB XIV für Geschädigte bei einer durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursachten Arbeitsunfähigkeit oder bei einer wegen einer anerkannten Schädigungsfolge erforderlichen stationären Behandlung. Das Krankengeld der Sozialen Entschädigung erklärt die Regelungen zum Krankengeld nach dem SGB V für anwendbar, sieht aber entsprechend § 47 Absatz 2 bis 9 SGB XIV Sonderregelungen vor.


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