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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 12.5. RS 2022/06
Ziff. 12.5. RS 2022/06, Höhe des Krankengeldes
(1) Für Begleitpersonen ergibt sich die Höhe des Krankengeldes nach § 44b SGB V analog der Ausführungen im Abschnitt 4 und seiner Unterabschnitte zum Krankengeld bei eigener Arbeitsunfähigkeit.
(2) Hierbei ist zu beachten, dass für geringfügig Beschäftigte bei der Bestimmung des maßgebenden Nettoarbeitsentgelts nur die Arbeitnehmer-Anteile zur Sozialversicherung (demnach grundsätzlich zur Rentenversicherung) in Abzug gebracht werden dürfen. Beitrags- und steuerrechtliche Pauschalbeträge der Arbeitgeber dürfen hingegen nicht berücksichtigt werden.
(3) Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass für das Krankengeld nach § 44b SGB V die Aussagen des Abschnitts 4.6 nicht gelten, weil in diesem Fall kein Anspruch auf dieses Krankengeld besteht (siehe Abschnitt 12.2.1.1.10.
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