Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Anlage 1 HeilM-RL
Anlage 1 HeilM-RL, Nicht verordnungsfähige Heilmittel im Sinne dieser Richtlinie
Nachfolgend werden benannt
- a) Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nach Maßgabe der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO) nicht nachgewiesen ist
- 1. Hippotherapie
- 2. Isokinetische Muskelrehabilitation
- 3. Höhlentherapie
- 4. Musik- und Tanztherapie
- 5. Magnetfeldtherapie ohne Verwendung implantierter Spulen (Magnetfeldgeräte zur Anwendung bei der invasiven Elektroosteostimulation unterliegen den Regelungen über die Verordnung von Hilfsmitteln)
- 6. Fußreflexzonenmassage
- 7. Akupunktmassage
- 8. Atlas-Therapie nach Arlen
- 9. Mototherapie
- 10. Zilgrei-Methode
- 11. Atemtherapie nach Middendorf
- 12. Konduktive Förderung nach Petö
- b) Indikationen, bei denen der Einsatz von Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nachgewiesen ist, nicht anerkannt ist
- 1. Entwicklungsbedingte Sprechunflüssigkeit im Kindesalter
- 2. Stimmtherapie bei nicht krankhaftem Verlauf des Stimmbruchs
- 3. Alle psychotherapeutischen Behandlungsformen, die Regelungsgegenstand der PsychTh-RL sind
- 4. Störungen wie Lese- und Rechtschreibschwäche, sonstige isolierte Lernstörungen
- c) Maßnahmen, die der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind
- 1. Massage des ganzen Körpers (Ganz- bzw. Vollmassagen)
- 2. Massage mittels Gerät oder Unterwassermassage mittels automatischer Düsen
- 3. Teil- und Wannenbäder, soweit sie nicht nach den Vorgaben des Heilmittelkataloges verordnungsfähig sind
- 4. Sauna, römisch-irische und russisch-römische Bäder
- 5. Schwimmen und Baden, auch in Thermal- und Warmwasserbädern
- 6. Maßnahmen, die der Veränderung der Körperform (z. B. Bodybuilding) oder dem Fitness-Training dienen
- 7. Maßnahmen, die ausschließlich der Anreizung, Verstärkung und Befriedigung des Sexualtriebes dienen sollen
Aktionen
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
0800 0265637
Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.