Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Anlage 3 SI-RL
Anlage 3 SI-RL
Impfstoffalternativen bei Lieferengpässen
Der nach § 11a bestehende Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen schließt die Anwendung sowohl von Einzelimpfstoffen als auch von Kombinationsimpfstoffen bei entsprechender Indikation ein; nachfolgend werden nur solche Impfungen gelistet, für die bei einem Lieferengpass Kombinationsimpfstoffe mit zusätzlichen Antigenen empfohlen werden, für deren Einsatz nach Anlage 1 kein Anspruch besteht oder für die kein alternativer Impfstoff empfohlen wird.
Impfung gegen 1 | Vom Lieferengpass betroffener empfohlener Impfstoff | Empfohlene Alternative(n) und Hinweise zur Umsetzung 2 |
HepB | HepB-Einzelimpfstoff | Kombinationsimpfstoff HepA+B |
Herpes zoster | Adjuvantierter Herpes-zoster-Totimpfstoff | Keine Alternative (Verschiebung des Impftermins) |
Influenza (als Standardimpfung für Personen ≥ 60 Jahre) | Inaktivierter Influenza-Hochdosisimpfstoff mit aktueller, von der WHO empfohlener Antigenkombination | Inaktivierte Influenza-Impfstoffe (Zellkultur-basierte, Splitvirus-, Subunit-, rekombinante und adjuvantierte Impfstoffe) |
Masern, Mumps, Röteln | MMR-Kombinationsimpfstoff | MMR-V-Kombinationsimpfstoff Zu beachten ist das bei Kindern < 5 Jahre leicht erhöhte Risiko von Fieberkrämpfen 5 bis 12 Tage nach der erstmaligen Gabe des kombinierten MMR-V-Impfstoffs (siehe Epidemiologisches Bulletin Nr. 30 vom 30. 7. 2012) |
Pneumokokken | PCV20 | Keine Alternative (Verschiebung des Impftermins) |
Tetanus, Diphtherie, Pertussis | TdaP-/Tdap-Kombinationsimpfstoff | Tdap-IPV-Kombinationsimpfstoff |
1 nach Maßgabe der Vorgaben zur Grundimmunisierung und Indikationsimpfung in Anlage 1 zu dieser Richtlinie
2 unter Beachtung der Zulassungsbeschränkungen gemäß Fachinformation
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Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637