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Richtlinien

Zm-RL – Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren

Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung gemäß § 27b Absatz 2 SGB V (Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren - Zm-RL)
Sozialversicherungsrecht
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Zm-RL – Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren



B.4. § 1 Zm-RL, Definition des geplanten Eingriffs

(1) Der Eingriff umfasst Amputationen an den unteren Extremitäten in Form von Minor- und Major-Amputationen (Amputationen).

(2) Gegenstand des Zweitmeinungsverfahrens ist die Indikationsstellung zu einer Amputation beim Vorliegen eines diabetischen Fußsyndroms bei Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus (ICD E10 bis E14 als Haupt- oder Nebendiagnose).


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