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Richtlinien

Zm-RL – Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren

Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung gemäß § 27b Absatz 2 SGB V (Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren - Zm-RL)
Sozialversicherungsrecht
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Zm-RL – Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren



B.7. § 1 Zm-RL, Definition des geplanten Eingriffs

(1)1 Der Eingriff umfasst kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchungen und Ablationen am Herzen unabhängig von der jeweiligen Grunderkrankung. 2 Nicht umfasst sind Notfalleingriffe und dringliche Eingriffe.

(2) Gegenstand des Zweitmeinungsverfahrens ist die Indikationsstellung zu kathetergestützten elektrophysiologischen Herzuntersuchungen und Ablationen am Herzen.


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