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Richtlinien

Zm-RL – Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren

Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung gemäß § 27b Absatz 2 SGB V (Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren - Zm-RL)
Sozialversicherungsrecht
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Zm-RL – Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren



B.11. § 1 Zm-RL, Definition des geplanten Eingriffs

(1)1 Der Eingriff umfasst folgende offen-chirurgische oder endovaskuläre Operationsverfahren bei thorakalen, abdominalen oder thorako-abdominalen Aortenaneurysmen:

  • 1.Resektion und Ersatz (Interposition) an der Aorta,
  • 2.Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen.
2 Nicht umfasst sind Notfalleingriffe und dringliche Eingriffe.

(2) Gegenstand des Zweitmeinungsverfahrens ist die Indikationsstellung zu den in Absatz 1 genannten Eingriffen.


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