Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
08.04.2021 - Anwendung der Erhöhung des steuerfreien Mindestbetrags für Aufwandsentschädi-gungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nummer 12 Satz 2 Einkommensteuergesetz - EStG, R 3.12 Absatz 3 und Absatz 5 Lohnsteuer-Richtlinien - LStR) ...
08.04.2021 - Anwendung der Erhöhung des steuerfreien Mindestbetrags für Aufwandsentschädi-gungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nummer 12 Satz 2 Einkommensteuergesetz - EStG, R 3.12 Absatz 3 und Absatz 5 Lohnsteuer-Richtlinien - LStR) ab 1. Januar 2021
Aktionen
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
0800 0265637
Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.