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Richtlinien

AM-RL – Arzneimittel-Richtlinie

Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie/AM-RL)
Sozialversicherungsrecht
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AM-RL – Arzneimittel-Richtlinie



§ 26 AM-RL, Produkte, die nicht verordnungsfähig sind, soweit damit Mehrkosten verbunden sind

Hierzu zählen Produkte:

  • -die speziell mit Ballaststoffen angereichert sind,
  • -die speziell mit mittelkettigen Triglyzeriden (MCT-Fette) angereichert sind; dies gilt nicht, wenn eine dokumentierte Fettverwertungsstörung vorliegt.

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