Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BAG 05.04.2023 - 7 AZR 222/22
BAG 05.04.2023 - 7 AZR 222/22
Vorinstanz
vorgehend ArbG Hannover, 9. April 2021, Az: 2 Ca 144/20, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 21. April 2022, Az: 5 Sa 397/21, Urteil
Tenor
-
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. April 2022 - 5 Sa 397/21 - aufgehoben.
-
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 9. April 2021 - 2 Ca 144/20 - wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Abweisung des Hilfsantrags zu 3. richtet. Im Übrigen wird die Berufung gegen das vorgenannte Urteil des Arbeitsgerichts Hannover zurückgewiesen.
-
Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637