Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BAG 16.09.2020 - 10 AZR 57/19
BAG 16.09.2020 - 10 AZR 57/19
Vorinstanz
vorgehend ArbG Wiesbaden, 7. Juni 2018, Az: 1 Ca 457/17, Urteil
vorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 16. November 2018, Az: 10 Sa 931/18 SK, Urteil
Tenor
-
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. November 2018 - 10 Sa 931/18 SK - wird zurückgewiesen.
-
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637