Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BAG 13.01.2015 - 3 AZR 902/12
BAG 13.01.2015 - 3 AZR 902/12
Vorinstanz
vorgehend ArbG Düsseldorf, 15. Februar 2012, Az: 9 Ca 2611/11, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 29. Juni 2012, Az: 6 Sa 604/12, Urteil
Tenor
-
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. Juni 2012 - 6 Sa 604/12 - aufgehoben.
-
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. Februar 2012 - 9 Ca 2611/11 - abgeändert.
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637