Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BAG 19.03.2014 - 7 AZR 719/12
BAG 19.03.2014 - 7 AZR 719/12
Vorinstanz
vorgehend ArbG Bautzen, 23. Februar 2011, Az: 1 Ca 1291/10, Urteil
vorgehend Sächsisches Landesarbeitsgericht, 18. Januar 2012, Az: 2 Sa 225/11, Urteil
Tenor
-
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Januar 2012 - 2 Sa 225/11 - aufgehoben.
-
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 23. Februar 2011 - 1 Ca 1291/10 - abgeändert.
-
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Befristung vom 5. Oktober 2006 zum 31. Dezember 2010 beendet worden ist.
-
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637