Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BAG 10.05.2012 - 8 AZR 640/10
BAG 10.05.2012 - 8 AZR 640/10
Vorinstanz
vorgehend ArbG Leipzig, 17. Dezember 2009, Az: 1 Ca 2417/09, Urteil
vorgehend Sächsisches Landesarbeitsgericht, 24. September 2010, Az: 3 Sa 82/10, Urteil
Tenor
-
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 24. September 2010 - 3 Sa 82/10 - aufgehoben.
-
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 17. Dezember 2009 - 1 Ca 2417/09 - wird zurückgewiesen.
-
Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung und Revision zu tragen.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637