Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
BSG 22.02.2024 - B 3 P 8/22 R
BSG 22.02.2024 - B 3 P 8/22 R - (Private Pflegeversicherung - vorgerichtliches fakultatives Einwendungsverfahren - entsprechende Anwendung von § 63 SGB 10)
Normen
§ 63 SGB 10, § 23 SGB 11, § 78 SGG
Vorinstanz
vorgehend SG Bremen, 16. Oktober 2020, Az: S 25 P 11/18, Urteil
vorgehend Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, 22. September 2022, Az: L 12 P 47/20, Urteil
Aktionen
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
0800 0265637
Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.