Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
BSG 09.03.2023 - B 9 SB 8/21 R
BSG 09.03.2023 - B 9 SB 8/21 R - Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung - mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung - typische Umgebung bei Verlassen des Kraftfahrzeugs - nicht vertrautes Umfeld
Normen
§ 229 Abs 3 SGB 9 2018
Vorinstanz
vorgehend SG Ulm, 21. Oktober 2019, Az: S 9 SB 2624/17, Urteil
vorgehend Landessozialgericht Baden-Württemberg, 18. März 2021, Az: L 6 SB 3843/19, Urteil
Aktionen
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
0800 0265637
Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.