Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
BVerfG 24.04.2015 - 2 BvR 1503/12
BVerfG 24.04.2015 - 2 BvR 1503/12 - Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Steuerbarkeit des "Big Brother"-Preisgeldes
Normen
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 22 Nr 3 EStG 2002
Vorinstanz
vorgehend BFH, 24. April 2012, Az: IX R 6/10, Urteil
vorgehend FG Köln, 29. Oktober 2009, Az: 15 K 2917/06, Urteil
Aktionen
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
0800 0265637
Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.