Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BVerfG 13.10.2010 - 2 BvR 1452/10
BVerfG 13.10.2010 - 2 BvR 1452/10 - Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Normen
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Vorinstanz
vorgehend BFH, 10. Mai 2010, Az: IX B 201/09, Beschluss
vorgehend FG Köln, 3. September 2009, Az: 10 K 1412/06, Urteil
Tenor
-
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
- 1
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637