Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BVerfG 29.09.2010 - 1 BvR 2074/10
BVerfG 29.09.2010 - 1 BvR 2074/10 - Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde in steuerrechtlicher Sache erfolglos - keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG - Tenorbegründung
Normen
Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, Art 267 AEUV
Vorinstanz
vorgehend BFH, 17. Juni 2010, Az: XI B 88/09, Beschluss
vorgehend Hessisches Finanzgericht, 10. Juni 2009, Az: 6 K 2337/07, Urteil
Tenor
-
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil eine Verletzung von Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 GG infolge einer Verkennung der Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof nicht vorliegt.
-
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Gründe
- 1
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637