Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 22.04.2010 - 2 BvR 2609/09
BVerfG 22.04.2010 - 2 BvR 2609/09
Normen
§ 34a BVerfGG
Vorinstanz
vorgehend OLG Dresden, 13. Oktober 2009, Az: 2 Ws 230/09, Beschluss
vorgehend LG Leipzig, 23. März 2009, Az: I StVK 116/09, Beschluss
vorgehend BVerfG, 25. November 2009, Az: 2 BvR 2609/09, Nichtannahmebeschluss
Aktionen
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0800 0265637
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