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„§ |
5 |
Anspruch auf Vergütung
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(1) |
Die Mitarbeiter erhalten eine auf monatlicher Grundlage errechnete Vergütung, die sich wie folgt zusammensetzt: |
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a) |
Grundvergütung |
(§ 7 Abs. (1)) |
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b) |
Purserzulage |
(§ 7 Abs. (2)) |
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c) |
Schichtzulage |
(§ 7 Abs. (3)) |
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d) |
Mehrflugstundenvergütung |
(§ 9) |
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e) |
Fremdsprachenzulage |
(§ 10) |
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(f) |
Zuschläge |
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… |
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§ |
7 |
Grundvergütung, Purserzulage, Schichtzulage
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(1) |
Die Mitarbeiter erhalten eine Grundvergütung. |
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(2) |
Purseretten und Purser erhalten eine Purserzulage. |
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(3) |
Die Mitarbeiter erhalten zur Abgeltung der Erschwernisse durch Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit eine Schichtzulage. Sonstige Erschwernisse der fliegerischen Tätigkeit sind durch die Grundvergütung abgegolten. |
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(4) |
Die Höhe der Grundvergütung, der Purserzulage und der Schichtzulage richten sich nach der Eingruppierung gemäß den Vorschriften des Vergütungstarifvertrages. |
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… |
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§ |
13 |
Krankenbezüge
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(1) |
Wird der Mitarbeiter durch Erkrankung oder Unfall arbeitsunfähig, erhält er für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit unter den nachfolgenden Voraussetzungen Krankenbezüge. |
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(2) |
Bis zur Dauer von 6 Wochen wird als Krankenbezug die aktuelle Vergütung (§ 5 Abs. (1) a), b), c) und e)) weitergezahlt. … |
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(3) |
Vom Beginn der 7. Woche erhalten arbeitsunfähige Mitarbeiter zu den Leistungen aus der Kranken- oder Unfallversicherung als Krankenbezug einen Krankengeldzuschuss, der sich wie folgt errechnet: |
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a) |
Die am 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit gemäß Abs. (2) abgerechnete monatliche Vergütung ist um die gesetzlichen Abzüge und um das von der gesetzlichen Pflichtkrankenkasse zu gewährende Krankengeld oder die entsprechenden Leistungen anderer Sozialversicherungsträger, einschließlich der Berufsgenossenschaft, zu vermindern. Der sich aus dieser Berechnung ergebende Betrag ist um die darauf anfallenden Steuern zu erhöhen. Der Krankengeldzuschuss vermindert sich auch dann um den Betrag des Krankengeldes, wenn dem Mitarbeiter gemäß § 52 SGB V ein Anspruch auf Krankengeld versagt wird. Mitgliedern von Ersatzkassen wird ohne Rücksicht auf die tatsächliche Leistung der Ersatzkasse das Krankengeld der sonst zuständigen gesetzlichen Krankenkasse abgezogen. |
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Fällt eine Höhergruppierung in den Zeitraum der Fortzahlung nach Abs. (2) oder erfolgte die Höhergruppierung in dem Zeitraum zwischen Beginn der Arbeitsunfähigkeit und dem Ende des davor liegenden Abrechnungszeitraumes (Abs. (3) a)), so ist abweichend von Satz 1 der Krankengeldzuschuss auf der Basis der neuen Vergütung (§ 5 Abs. (1) a), b), c) und e)) zu errechnen. |
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… |
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(4) |
a) |
Der Krankengeldzuschuss wird gezahlt nach einer Dienstzeit |
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von mindestens 2 Jahren bis zum Ende der 9. Woche, |
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von mindestens 3 Jahren bis zum Ende der 12. Woche, |
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von mindestens 5 Jahren bis zum Ende der 15. Woche, |
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von mindestens 8 Jahren bis zum Ende der 18. Woche, |
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von mindestens 10 Jahren bis zum Ende der 26. Woche, |
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von mindestens 15 Jahren bis zum Ende der 39. Woche, |
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in allen Fällen jeweils vom Beginn der 7. Woche ab, jedoch nicht über die Dauer des Arbeitsverhältnisses hinaus. |
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... |
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b) |
Dienstzeit im Sinne dieser Bestimmungen sind die Zeit der Beschäftigung im Dienst der DLH und ihrer Tochtergesellschaften. Vor einem früheren Ausscheiden aus der DLH oder deren Tochtergesellschaften liegende Beschäftigungszeiten können auch dann angerechnet werden, wenn der Mitarbeiter den Grund seines Ausscheidens zu vertreten hatte. |
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c) |
Vollendet der Mitarbeiter im Laufe einer Krankheit die zu einem längeren Krankenbezug berechtigende Dienstzeit, werden die Krankenbezüge so gewährt, als wenn der Mitarbeiter die längere Dienstzeit bereits bei Beginn der Krankheit vollendet hätte. |
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... |
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(10) |
Vorübergehende Flugdienstuntauglichkeit gilt als Arbeitsunfähigkeit. Es werden Krankenbezüge gezahlt. |
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… |
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§ |
19 |
Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erreichens der Altersgrenze
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… |
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(3) |
Kabinenmitarbeiter können nach Erreichen der Altersgrenze, wenn und solange sie noch voll leistungsfähig sind, in einer anderen Tätigkeit innerhalb der Gesellschaft weiterbeschäftigt werden, sofern eine fliegerische Tätigkeit nicht mehr in Betracht kommt. In diesem Fall kann jedoch aus der vorangegangenen Tätigkeit als Bordmitarbeiter kein Anspruch auf Fortzahlung der bis dahin gezahlten Bezüge abgeleitet werden. Eine Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung besteht weder auf Seiten der DLH noch auf Seiten des Kabinenmitarbeiters. |
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§ |
20 |
Verlust der Flugdiensttauglichkeit, Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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(1) |
a) |
Wird durch eine fliegerärztliche Untersuchungsstelle festgestellt, dass ein Mitarbeiter wegen körperlicher Untauglichkeit seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, so endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zu dem Zeitpunkt, zu dem nach Feststellung und Bekanntgabe der Flugdienstuntauglichkeit an den Betroffenen eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 22 frühestens zulässig gewesen wäre. |
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Flugdienstuntauglichkeit im Sinne dieser Bestimmungen ist das auf einem unbehebbaren oder aller Wahrscheinlichkeit nach unbehebbaren körperlichen Mangel beruhende Unvermögen, eine fliegerische Tätigkeit nach den einschlägigen Vorschriften weiter auszuüben. |
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… |
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(3) |
Die Bestimmungen des § 19 Abs. (3) gelten für den Fall einer Weiterbeschäftigung als Angestellter mit einer anderen nicht fliegerischen Tätigkeit entsprechend. |
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§ |
22 |
Kündigung
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… |
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(2) |
Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigung |
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bis zu 5 Jahren |
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6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres, |
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- |
von mehr als 5 Jahren bis zu 8 Jahren |
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3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres, |
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- |
von mehr als 8 Jahren bis zu 10 Jahren |
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4 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres, |
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- |
von mehr als 10 Jahren bis zu 12 Jahren |
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5 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres, |
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- |
von mehr als 12 Jahren |
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6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres. |
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… |
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(3) |
Beschäftigungszeit im Sinne des Abs. (2) ist, soweit nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist, die Zeit fliegerischer Tätigkeit im Dienste der DLH in einer nach diesem Tarifvertrag vorgesehenen Tätigkeit.“ |