Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 30.11.2020 - 1 BvR 2647/20
BVerfG 30.11.2020 - 1 BvR 2647/20 - Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 28a Abs 1 Nr 13, Nr 14 IfSG (Möglichkeit der Beschränkung oder Schließung von gastronomischen Betrieben, bzw Gewerben sowie Handelsbetrieben) mangels hinreichender Begründung unzulässig
Normen
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, EpiBevSchG 3, § 28a Abs 1 Nr 13 IfSG, § 28a Abs 1 Nr 14 IfSG
Tenor
-
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
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Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
Gründe
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637