Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BVerfG 09.05.2018 - 1 BvR 1883/17
BVerfG 09.05.2018 - 1 BvR 1883/17 - Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
Vorinstanz
vorgehend BGH, 6. Juli 2017, Az: IV ZR 413/15, Beschluss
vorgehend BGH, 10. Mai 2017, Az: IV ZR 413/15, Beschluss
vorgehend OLG Karlsruhe, 21. Juli 2015, Az: 12 U 480/14, Urteil
vorgehend LG Karlsruhe, 21. November 2014, Az: 6 O 562/13, Urteil
Tenor
-
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
- 1
-
Die fachgerichtlichen Entscheidungen verletzen nicht den grundrechtlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz. Zur weiteren Begründung wird auf den Beschluss im Verfahren 1 BvR 1884/17 vom heutigen Tage verwiesen, dessen wesentlichen Erwägungen auch im System der Zusatzrenten nach den insoweit inhaltsgleichen Vorgaben der im hiesigen Ausgangsverfahren beklagten Zusatzversorgungskasse zur Geltung kommen. Im Übrigen wird von einer Begründung nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
- 2
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637